31.07.2008 | Ärger sparen in der Leistungsphase 6 und 7
Wichtige Urteile zu Angebotsauswertungen
Wer für öffentliche Auftraggeber die Leistungsphasen 6 und 7 bearbeitet, muss nicht nur die Grundbegriffe des Vergaberechts beherrschen sondern auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Nachfolgend stellen wir Ihnen drei wichtige Entscheidungen aus dem 1. Halbjahr 2008 vor.
1. Auftraggeber entscheidet über Annahme von Skontoangeboten
Bei der rechnerischen Prüfung von Angeboten müssen Sie auch Skontoangebote berücksichtigen. Die Prüfung, ob Ihr Auftraggeber die angebotenen Skontofristen einhalten kann, ist aber Sache Ihres Auftraggebers. Denn nur er kann entscheiden, ob er die Skontofrist im üblichen Tagesgeschäft der Zahlungsanweisungen bei allen Rechnungen einhalten kann. Ist er dazu nicht in der Lage, ist das Angebot rechnerisch ohne Skonto zu werten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.3.2008, Az: X ZR 134/05; Abruf-Nr. 081531).
Unser Tipp: Diese Entscheidung muss der Auftraggeber selbst treffen und schriftlich festhalten. Lassen Sie sich diese also nicht aufbürden. Denn die Zahlungsabwicklung des Auftraggebers können Planer nicht zuverlässig beurteilen.
2. Fehlende Nachunternehmererklärung: Angebotsausschluss
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