01.02.2006 | Aktuelle Rechtsprechung
Haftungsvorwürfe erfolgreich abwehren!
Auch bei größter Sorgfalt lassen sich Mangelvorwürfe oder Bauschäden nicht immer vermeiden. Das muss aber nicht unbedingt dazu führen, dass Sie für die Fehler haften. Das gilt vor allem, wenn der Auftraggeber „seine Finger mit im Spiel“ hatte. Das lehrt ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung, die wir in zwei Beiträgen in dieser und der folgenden Ausgabe März für Sie zusammenfassen.
1. Bauherr muss eigene Entscheidung selbst verantworten
Der erste Grundsatz lautet: Ein Bauherr, der einsame Entscheidungen trifft, muss für die daraus resultierenden Folgen gerade stehen. Er kann einen Baumangel nicht dem Planer anlasten. Das zeigt ein Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg zu behandeln hatte.
Der Fall: Umbau eines Gebäudes
Geplant war der Umbau eines bestehenden Gebäudes als Renditeobjekt. Ursprünglich war vereinbart, dass der Dachstuhl und das Innentreppenhaus abgebrochen, tragende Wände entfernt und neue Fensteröffnungen hergestellt werden sollten.
Im Verlauf der Planung verabredeten die Parteien zusätzlich noch, die Geschossdecken zu verändern, um im Inneren mehr Raum zu gewinnen. Während der Bauarbeiten stürzten die Innendecken schließlich aus ungeklärter Ursache ein. Der Bauherr entschloss sich darauf hin ohne Rücksprache mit seinem Architekten, das Gebäude ganz abzureißen und einen Neubau zu errichten.
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