01.08.2006 | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Drastische Änderungen optimal meistern
Ab sofort müssen Sie – ob Sie es wollen oder nicht – Ihr Augenmerk auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) richten. Es wird Ihre Personalarbeit nachhaltig verändern.
Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die Folgen des Gesetzes, das noch im August in Kraft treten wird. Außerdem sagen wir Ihnen, wie Sie sich durch Sofortmaßnahmen davor schützen, auf Entschädigung und Schadenersatz verklagt zu werden. Denn eines steht fest: Die Zahl der Klagen wegen Diskriminierung wird steigen. Das zeigen die Erfahrungen anderer EU-Mitgliedsstaaten.
Was will das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Das AGG will Benachteiligungen bzw. Belästigungen in der Arbeitswelt verhindern bzw. ahnden, insbesondere aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG).
Damit greift das Gesetz in den gesamten Bereich der Personalarbeit ein. Sie müssen jede Entscheidung – das „heißeste Eisen“ ist die Einstellung neuer Mitarbeiter – im Lichte des AGG überprüfen.
Die sechs neuralgischen Bereiche
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