01.05.2005 | Alterseinkünftegesetz
Beratungsbedarf bei der Direktversicherung: Was Sie jetzt wissen müssen
Wenn Sie Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung anbieten, besteht Handlungsbedarf. Unter Umständen ist es nämlich möglich, dass Ihre Mitarbeiter wählen können, ob sie die Beiträge wie bisher pauschal oder aber gar nicht besteuern (Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz).
Lesen Sie deshalb im folgenden Beitrag, welche Pflichten Sie in diesem Zusammenhang haben und wie Sie diesen bestmöglich und mit dem geringsten Verwaltungaufwand nachkommen.
Neuregelung durch Alterseinkünftegesetz
Hintergrund des ganzen ist das Alterseinkünftegesetz. Es hat die steuerliche Förderung der Direktversicherung zum 1. Januar 2005 auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt.
Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b Einkommensteuergesetz (EStG) wurde abgeschafft und die Direktversicherung in die Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG einbezogen. Gleichzeitig wurde das jährliche Fördervolumen für Neuzusagen ab 2005 um 1.800 Euro, auf insgesamt 4.296 Euro erhöht.
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