06.09.2010 | Altersvorsorge
Praxis-Check: Reicht Ihre Rente aus dem Versorgungswerk zur Alterssicherung?
Die Versorgungswerke der Architekten- und Ingenieurkammern stehen vor denselben Problemen wie andere Kapitalanlageinstitute. Das wirkt sich auch auf Ihre Altersversorgung aus. Sie sollten sich deshalb in einer ruhigen Minute auch einmal mit Ihrer „Alterssicherung jenseits des Versorgungswerks“ befassen.
Was deckt das Versorgungswerk ab?
Architekten und Ingenieure sind trotz ihrer Selbstständigkeit Pflichtmitglied der berufsständischen Versorgungswerke. Diese bieten
- ein Altersruhegeld,
- ein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit,
- Witwen- oder Witwergeld (letzteres beträgt 60 Prozent des zuletzt gezahlten Ruhegelds) und
- Waisengeld (für Vollwaisen beträgt es ein Drittel, für Halbwaisen ein Fünftel des Ruhegelds).
Außerdem gibt es die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Versorgungswerk auszusteigen und ein vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch zu nehmen; die berufliche Tätigkeit muss dabei nicht aufgegeben werden (WDAI Ausgabe 6/2009, Seite 16).
Längere Rentenlaufzeiten bergen Risiken für Ihre Rente
Eine statistische Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke hat jetzt Risiken in der Alterssicherung zu Tage gefördert. Die Studie hat nämlich ergeben, dass
- die Lebenserwartung der Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen deutlich über der der allgemeinen Bevölkerung liegt, und
- die Heiratswahrscheinlichkeit höher ist.
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