01.05.2003 · Fachbeitrag · Anrechenbare Kosten
BGH spricht Klartext - Mitverarbeitete Bausubstanz grundsätzlich anrechenbar
| Die Kosten der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz gehören bei Architektenleistungen, bei der technischen Ausrüstung und bei der Tragwerksplanung zu den anrechenbaren Kosten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung zu § 10 Absatz 3a HOAI ein für allemal klar gestellt (Urteil vom 27.2.2003, Az: VII ZR 11/02; Abruf-Nr. 030750). Im folgenden Beitrag stellen wir die Aussagen des BGH vor und beleuchten die Auswirkungen für die Praxis. |
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