Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2007 | Ansparabschreibung

    Auflösung bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung

    Auch wenn es die Finanzverwaltung nicht wahrhaben will. Die Auflösung einer Ansparabschreibung im Rahmen einer Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung gehört zum begünstigten Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die Richter haben allerdings eine Einschränkung gemacht: Die Auflösung ist nicht begünstigt, wenn sich der Unternehmer bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr der Rücklagenbildung bereits zur Betriebsveräußerung oder -aufgabe entschlossen hatte.  

    Unser Tipp: Um möglichst viel Zeit bis zum Anrollen der Veräußerung bzw. Aufgabe Ihres Architektur- oder Ingenieurbüros verstreichen zu lassen, sollten Sie die Steuererklärung für das Jahr der Rücklagenbildung so schnell wie möglich abgeben. (Urteil vom 20.12.2006, Az: X R 31/03) (Abruf-Nr. 070741)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 3 | ID 95587