Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • KP Kanzleiführung professionell

    KP Kanzleiführung professionell

    Regular price  €0,00

    Neue Regularien durch Geldwäschegesetz und DS-GVO, verschärfter Wettbewerb um Mandanten und Mitarbeiter und allem voran die Digitalisierung: Erfolgreiche Kanzleiführung heißt heute vor allem, Wandel zu gestalten. Nehmen Sie die Herausforderungen an! KP Kanzleiführung professionell begleitet Ihre Kanzlei mit innovativen Ideen zu den zentralen Zukunftsthemen. Außerdem erhalten Sie direkt umsetzbare Praxistipps zu Berufsrecht, Gebühren, Haftung u. v. m.



    01.04.2007 | Ansparabschreibung

    Auflösung bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung

    Auch wenn es die Finanzverwaltung nicht wahrhaben will. Die Auflösung einer Ansparabschreibung im Rahmen einer Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung gehört zum begünstigten Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die Richter haben allerdings eine Einschränkung gemacht: Die Auflösung ist nicht begünstigt, wenn sich der Unternehmer bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr der Rücklagenbildung bereits zur Betriebsveräußerung oder -aufgabe entschlossen hatte.  

    Unser Tipp: Um möglichst viel Zeit bis zum Anrollen der Veräußerung bzw. Aufgabe Ihres Architektur- oder Ingenieurbüros verstreichen zu lassen, sollten Sie die Steuererklärung für das Jahr der Rücklagenbildung so schnell wie möglich abgeben. (Urteil vom 20.12.2006, Az: X R 31/03) (Abruf-Nr. 070741)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 3 | ID 95587

    Cart

    Your cart is empty.