01.04.2007 | Ansparabschreibung
Auflösung bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung
Auch wenn es die Finanzverwaltung nicht wahrhaben will. Die Auflösung einer Ansparabschreibung im Rahmen einer Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung gehört zum begünstigten Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die Richter haben allerdings eine Einschränkung gemacht: Die Auflösung ist nicht begünstigt, wenn sich der Unternehmer bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr der Rücklagenbildung bereits zur Betriebsveräußerung oder -aufgabe entschlossen hatte.
Unser Tipp: Um möglichst viel Zeit bis zum Anrollen der Veräußerung bzw. Aufgabe Ihres Architektur- oder Ingenieurbüros verstreichen zu lassen, sollten Sie die Steuererklärung für das Jahr der Rücklagenbildung so schnell wie möglich abgeben. (Urteil vom 20.12.2006, Az: X R 31/03) (Abruf-Nr. 070741)