01.06.2006 | Ansparabschreibung
Wiederholte Bildung für dasselbe Wirtschaftsgut
Eine Steuer mindernde Ansparabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts (zum Beispiel Plotter) müssen Sie Gewinn erhöhend auflösen, wenn es nicht zu der geplanten Investition kommt. Diese Zwangsauflösung können Sie neutralisieren, indem Sie für dasselbe Wirtschaftsgut eine neue Ansparabschreibung bilden. Das Finanzgericht Köln sieht darin keinen Gestaltungsmissbrauch. In der Summe bleiben Sie dann nur auf dem Gewinnaufschlag (sechs Prozent des aufgelösten Betrags) sitzen.
Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 28/05 ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig. (Urteil vom 1.6.2005, Az: 7 K 3186/04) (Abruf-Nr. 053463)
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 3 | ID 95643