01.02.2004 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Bargeldzuschuss für Mitgliedschaft im Sportclub
| Ein Barzuschuss des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter für die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann als Sachbezug steuerfrei bleiben. Das hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden. Vorraussetzung ist, dass der Zuschuss nur zweckgebunden verwendet werden kann, der Zahlungsweg der Vereinfachung dient und der Zuschuss damit der Sache nach einer von Dritten erbrachten verbilligten Dienstleistung entspricht. |
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