03.06.2011 | Arbeitgeberleistungen
Tankgutscheine auch für Mitarbeiter in Minijobs
Auch Minijobbern, die bereits 400 Euro im Monat verdienen, kann zusätzlich ein Tankgutschein gewährt werden. Das ist die erfreuliche Antwort auf eine Leserfrage zu unserer Berichterstattung (WIA Ausgabe 3/2011, Seite 22). Da es sich bei dem Tankgutschein um einen Sachbezug handelt, wenn die beschriebenen formalen Voraussetzungen eingehalten sind, handelt es sich dabei nicht um Einnahmen des Minijobbers (§ 8 Absatz 2 Satz 9 in Verbindung mit Absatz 1 Einkommensteuergesetz).
Praxishinweis: Nicht zulässig wäre es, den Monatsverdienst eines Minijobbers um 44 Euro zu kürzen und anstelle dessen einen Tankgutschein in dieser Höhe zu gewähren. Denn der Sachbezug muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 3 | ID 145616