01.02.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Änderung vertraglicher Nebenabreden
| Eine Änderungskündigung zur Anpassung vertraglicher Nebenabreden unterliegt nicht den strengen Maßstäben wie eine Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Für eine Nebenabrede kann eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, wenn dem Arbeitgeber wegen geänderter Umstände ein Festhalten an der Nebenabrede nicht mehr zugemutet werden kann. Das gilt auch, wenn die Nebenabrede einen gewissen Entgeltbezug aufweist, zum Beispiel bei Vereinbarungen über die Art der Überstundenvergütung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig