02.06.2008 | Arbeitsrecht
Arbeitgeber muss Personalakten nicht nummerieren
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seine Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versieht (Paginierung). Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass über die Art der Personalaktenführung der Arbeitgeber grundsätzlich allein entscheidet. Regelungen, auf welche Art und Weise Personalakten zu führen sind, bestehen nicht. Auch aus dem Anspruch auf Einsicht in die vollständigen Personalakten ergibt sich keine Beschränkung der Organisationsfreiheit des Arbeitgebers. (Urteil vom 16.10.2007, Az: 9 AZR 110/07) (Abruf-Nr. 073741)
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 3 | ID 119647