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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Wichtige Änderungen im Mutterschutz

    | Die regelmäßige Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bisher wurde diese 14-wöchige Frist bei vorzeitiger Entbindung nicht erreicht. Damit befand sich Deutschland auf Kollisionskurs mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht. Der Gesetzgeber hat daher das Mutterschutzgesetz (MuschG) mit Wirkung vom 20. Juni 2002 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind: |