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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Architektenhonorar

    So zählen die Kosten der Beleuchtung zu den anrechenbaren Kosten

    | Neben den Honorarvereinbarungen selbst bestimmen häufig auch die Vertragsinhalte die Höhe Ihres Honorars. Manchmal muss der Vertragsgegenstand nicht einmal vertraglich fixiert sein und Sie können trotzdem volles Honorar abrechnen. Ein gutes Beispiel sind die Kos- ten der Beleuchtung als anrechenbare Kosten beim Fachingenieur und beim Architekten. Dipl.- Ing. Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten, erläutet Ihnen im folgenden Beitrag, wie Sie hier Vertragsgegenstand und Honorarberechnung in Einklang bringen. |