10.01.2011 | Auftraggeber wenden Tabellen falsch an
Einzelbewertungstabellen sind keine Kürzungstabellen!
Mehrere Leser haben uns berichtet, dass Auftraggeber Einzelbewertungstabellen (wie zum Beispiel die „Siemon-Tabellen“) dazu nutzen, um bei der Auftragserteilung einseitig Honorare zu kürzen. Damit verkennen sie aber den Sinn und Zweck der Bewertungstabellen. Einzelbewertungstabellen sind keine Kürzungstabellen. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie solchen Auftraggebern künftig argumentativ Paroli bieten und Ihre Rechte wahren.
Auftraggeber erhöhen eigene Haftungsrisiken
Wenn Auftraggeber willkürlich Honorar kürzen und / oder Leistungen in bestimmten Leistungsphasen aus dem Leistungsportfolio des Planers herausnehmen, erhöhen sie damit in erster Linie ihr eigenes Haftungsrisiko erheblich.
Beispiel
Wird in der Leistungsphase 8 bei einem Pauschalpreisvertrag die Leistung „gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen“ herausgenommen und zwischen dem Bauherrn und ausführenden Unternehmen eine Zahlung nach Zahlungsplan vereinbart, kann es bei vorzeitiger Auflösung des GU-Vertrags schnell zu Überzahlungen kommen. Der Planer ist in einer solchen Situation nicht in der Lage, die Rechnungsprüfung vorzunehmen. Wie soll er eine Rechnung, die immer auch einen Leistungsstand abbildet, ohne Leistungsstandbewertung freigeben? |
Das gemeinsame Aufmaß kann in diesem Fall zwar eventuell entfallen. Aber keinesfalls ersatzlos, wie häufig zu Unrecht angenommen wird. Denn fast immer wird übersehen, dass auch bei GU-Aufträgen der erbrachte Leistungsstand kontrolliert werden muss, um Überzahlungen des GU (etwa bei Abschlagsrechnungen) zu vermeiden.
Auftraggeber schätzen Einsparpotenzial falsch ein
Diese Art „Vertragsgestaltung“ ist häufig auch dem Umstand geschuldet, dass Bauherren die „Einsparpotenziale“ falsch einschätzen. In Wirklichkeit steht das „Einsparpotenzial“ beim Honorar in keinem Verhältnis zum - gestiegenen - Projektrisiko.
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