30.03.2009 | Auftragsbeschaffung für Architekten und Ingenieure
So profitieren Sie vom Konjunkturpaket II
Das Konjunkturpaket II der Bundesregierung ist auch für Planer am Bau interessant. Konkret gilt das vor allem für Artikel 7 - das „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder“ und die darin beschlossenen Förderprogramme mit einem Volumen von rund 15 Mrd. Euro. Davon trägt der Bund 10 Mrd. Euro und den Rest die Länder und Kommunen. Dieses Gesetz sollte sich auch auf Ihre Auftragsbeschaffung positiv auswirken.
Wofür wird das Geld ausgegeben
Das Gesetz ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt (Teil I, 2009, 416; Abruf-Nr. 090847) veröffentlicht worden. Es hat zwei Schwerpunkte:
1. Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur
In die Bildungsinfrastruktur fließen 65 Prozent der Bundesmittel. Finanziert werden
- der Ausbau von Kindertagesstätten,
- die energetische Sanierung der Schulinfrastruktur,
- Hochschulen (vor allem energetische Sanierung),
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere Sanierung).
2. Investitionsschwerpunkt „übrige Infrastruktur“
In die „übrige Infrastruktur“ fließen 35 Prozent der Bundesmittel. Insbesondere gefördert werden die Projekte
- Krankenhäuser,
- Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV),
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV),
- kommunale Straßen (nur Lärmschutzmaßnahmen) und
- Informationstechnologie (Breitbandversorgung).
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