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  • 01.05.2005 | Bauen im Bestand

    Der große Unterschied zwischen Umbau, Modernisierung und Instandsetzung

    Handelt es sich um einen Umbau, eine Modernisierung oder eine Instandsetzung? Obwohl die HOAI zu dieser Frage unmissverständliche Regelungen trifft, die nicht verhandelbar sind, wird hier in der Praxis häufig und viel Honorar verschenkt. Wir wollen Sie anhand eines Beispiels für die Thematik sensibilisieren und Ihnen zeigen, wie Sie zum richtigen Honorar kommen.  

     

    Umbau einer Berufsschule als Anschauungsbeispiel

    Eine Berufsschule wird auf den neuesten Stand gebracht. Dazu wird die Beton-Fassade aus dem Jahre 1970 modernisiert (Betonkonstruktion bleibt erhalten, Wärmedämmung kommt hinzu, die Fenster werden ausgetauscht). Außerdem werden die Fachunterrichtsräume (Chemie, Physik), die heutigen sicherheitstechnischen und pädagogischen Anforderungen nicht mehr entsprechen, neu ausgebaut.  

     

    Der Auftraggeber vertritt die Auffassung, dass es sich lediglich um eine Wiederherstellung des Soll-Zustands (mit modernen Mitteln) handelt. Ergo stuft er die Maßnahme mittels schriftlicher Formulierung im Vertrag als Instandsetzung (§ 27 HOAI) ein. Der Planer stellt am Projektende fest, dass er mit dem „Instandsetzungshonorar“ rote Zahlen schreibt. Was tun?  

     

    HOAI ist in dieser Sache unabdingbar