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  • 07.02.2011 | Bauen im Bestand

    Erfahrungen aus der Praxis: So setzen Sie angemessene Umbauzuschläge durch

    Die „Ermittlung und Durchsetzung eines angemessenen Umbauzuschlags“ sorgt auch 15 Monate nach Inkrafttreten der Neuen HOAI für reichlich Diskussionsstoff. Es gibt eine Reihe von Ermittlungsmethoden, die zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir stellen Ihnen nachfolgend eine Berechnungsmethode vor, die der amtlichen Begründung zur HOAI entspricht und damit auch bei Auftraggebern hohes Ansehen genießt.  

    Grundlagen der Ermittlung des Umbauzuschlags

    In der amtlichen Begründung zur HOAI 2009 wird angegeben, dass der neue § 35 HOAI die zuvor bestehenden Regeln (Umbauzuschlag plus anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz) zusammenführen soll. Die konsequente Umsetzung der amtlichen Begründung bedeutet im Ergebnis somit nicht, dass die bisherigen Kriterien aus der Alten HOAI  

    a. Umbauzuschlag und
    b. Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter vorhandener Bausubstanz

    bei der Honorarfindung verlassen und neue Kriterien gebildet werden müssen.  

     

    Die amtliche Begründung will das Gegenteil: Die Zusammenführung beider Honorarbestandteile zu einem neuen Umbauzuschlag.  

    Das Berechnungsschema in der Übersicht

    Daraus ergibt sich für Kalkulation und Begründung des Umbauzuschlags in der HOAI 2009 folgendes Berechnungsschema: