01.09.2002 · Fachbeitrag · Bauwesenversicherung
Risiken kennen und vermeiden
| Im Zusammenhang mit der Bauwesenversicherung, die Auftraggeber häufig abschließen, gibt es enorme Risiken. Diese werden von Planern bei der Bauabwicklung oft vernachlässigt. Das kann Sie teuer zu stehen kommen. Die aktuelle Rechtsprechung geht nämlich soweit, schon bei einfachen Obliegenheitsverletzungen des Architekten den Versicherungsschutz zu versagen (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Urteil vom 27.11.2001, Az: 8 U 76/01, OLG-Report 2002, 121). Regressforderungen des Bauherrn an den Planer sind die Folge. |
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