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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Berechnungsschema für Umbau und Modernisierung

    Auch Tragwerksplaner können Kosten mitverarbeiteter Bausubstanz anrechnen

    | Ähnlich wie Architekten oder Fachingenieure der technischen Ausrüstung können auch Tragwerksplaner mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz beim Honorar anrechnen (§ 62 Absatz 3 HOAI). Die Tragwerksplanung unterscheidet sich von der Gebäudeplanung aber dadurch, dass beim Tragwerk in der Regel nur einige Kostengruppen „mitverarbeitet“ werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Tragelemente sowie um Bauteile, die Auswirkungen auf das Tragwerk ausüben. Wie Sie dafür die anrechenbaren Kosten ermitteln, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |