01.06.2006 | Betriebsausgaben
Sind private Telefonkosten bei Selbstständigen steuerfrei?
Die für Arbeitnehmer steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen PC und Telefonen kann nicht auf Selbstständige übertragen werden. Dass § 3 Nummer 45 Einkommensteuergesetz (EStG) für selbstständige Architekten und Ingenieure ausdrücklich nicht gilt, stellt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.
Unser Tipp: Der unterlegene Architekt hat gegen das Münsteraner Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen XI R 50/05. Der BFH muss also in letzter Instanz entscheiden, ob Selbstständige ihren Gewinn um die Privatanteile erhöhen müssen oder die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 45 EStG nutzen können. Sie sollten Steuerbescheide unter Hinweis auf das BFH-Verfahren offen halten. (Urteil vom 17.8.2005, Az: 12 K 3383/03 E) (Abruf-Nr. 060025)