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  • 01.03.2007 | BGH kippt Rechtsprechung der Obergerichte

    Bundesgerichtshof erschwert Honorar- durchsetzung für die Grundlagenermittlung

    von Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek, Hamburg, Vertrauensanwalt der R+H Stelle des Bund Deutscher Architekten BDA

    Wenn Sie erst ab der Vorplanung beauftragt sind und trotzdem die Grundlagenermittlung abrechnen wollen, müssen Sie sich ab sofort auf neue Rechtsgrundsätze einstellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich die bisher ergangene – obergerichtliche – Rechtsprechung zu Ihren Ungunsten gekippt.  

     

    Lesen Sie deshalb nachfolgend, was die Entscheidung für Ihr Vertragsmanagement bedeutet und was Sie tun müssen, um sich das Honorar für die Leistungsphase (Lph) 1 nach § 15 HOAI zu sichern.  

    BGH kippt Rechtsprechung der Obergerichte

    Sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 28.5.1999, Az: 22 U 248/98) als auch das OLG Naumburg (Urteil vom 20.4.2005, Az: 6 U 93/04; Abruf-Nr. 051803) waren bisher davon ausgegangen, dass ein Planer, der erst ab der Lph 2 beauftragt worden ist, vorher auch die Lph 1 erbringen müsse, so dass ihm dafür auch das Honorar zustehe. Ansonsten liege eine unzulässige Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI vor.  

     

    Die Begründung des BGH