01.04.2004 · Fachbeitrag · BGH stärkt Position der Planer
Schriftliche Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone ist unwirksam
| Die Marktsituation veranlasst viele Büros, Knebelverträge zu unterschreiben, in denen das Objekt in eine zu niedrige Honorarzone eingestuft wird. Solchem Preisdumping gebietet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) endgültig Einhalt. |
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