02.06.2009 | BGH stellt klar
Honorarzone beim Umbau bezieht sich nur auf den konkreten Umbaubereich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat - von der bisherigen Praxis abweichende - Vorgaben zur Ermittlung der Honorarzone bei anteiligen Aufträgen gemacht. Sie lauten: Die Honorarzone bestimmt sich nur nach den Planungsinhalten, die im räumlichen Planungsumfang des Vertrags enthalten sind, nicht nach der Honorarzone, in die das umzubauende Objekt in seiner Gesamtheit einzuordnen ist.
Beispiel
In einem Uniklinikum werden im Zuge einer Modernisierung die Verwaltung und die Tiefgarage umgebaut. Bisher war man davon ausgegangen, dass auch für Teilumbauten die Honorarzone des gesamten Objekts herangezogen wird. Das trifft nach der aktuellen BGH-Entscheidung nicht mehr zu. Jetzt sind nur noch die Honorarzonen der Bereiche maßgeblich, die umgeplant werden (Urteil vom 11.12.2008, Az: VII ZR 235/06; Abruf-Nr. 090394). |
Begründung des BGH
Es wäre nicht leistungsgerecht, wenn ein Ingenieur, der nur mit leichten Aufgaben betraut ist, davon profitieren würde, dass das Gesamtobjekt höhere Planungsanforderungen (= höhere Honorarzone) stellt. Ebenso unangemessen wäre es, wenn ein Ingenieur, der bei der Umplanung sehr schwierige Aufgaben zu bewältigen hat, deshalb nur ein niedriges Honorar erhielte, weil das Objekt als Ganzes nur geringe Planungsanforderungen stellt.
Konsequenz für die Praxis
Mit diesem Urteil geht der BGH eindeutig weiter in Richtung der Grundregel: Inhaltlicher Vertragsumfang = Basis für Honorarermittlungsgrundlagen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich das Urteil auf die Honorarzonen konkreter Teilumbauten auswirken wird.
Urteilsanwendung in der Praxis
Gesamtbauwerk | Vertraglich vereinbarter Umbauteilbereich | ||
Theater | Honorarzone V | Umkleidebereich | Honorarzone III |
Berufsschule | Honorarzone IV | Umbau Verwaltung | Honorarzone III |
Hallenbad | Honorarzone IV | Umbau Umkleide | Honorarzone III |
Kreiskrankenhaus | Honorarzone IV | Verwaltungsbereich | Honorarzone III |
Kreiskrankenhaus | Honorarzone IV | Untersuchungsbereich | Honorarzone IV |
Berufsschulzentrum | Honorarzone IV | Verwaltungsbereich | Honorarzone III |
Untergrundbahnhof | Honorarzone IV | Verkaufsflächenumbau | Honorarzone III |
Bundesautobahn | Honorarzone III | Beschilderung | Honorarzone II |
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