01.12.2007 | BGH-Urteil des Jahres 2007 (Teil II)
Zusatzhonorar bei Bauzeitverzögerung: Tipps zur vertraglichen Vereinbarung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil des Jahres gefällt: Planungsbüros können Zusatzhonorar wegen verlängerter Bauzeiten und höherem Bauleitungsaufwand erheblich leichter durchsetzen (Urteil vom 10.5.2007, Az: VII ZR 288/05; Abruf-Nr. 072299).
In der November-Ausgabe haben wir Ihnen die fachlichen Voraussetzungen vorgestellt, die der BGH an die Durchsetzung des Zusatzhonorars knüpft (Neuabonnenten finden den Beitrag im Online-Archiv (www.iww.de). Wie Sie ins Online-Archiv gelangen, steht auf der Innenseite des Umschlags dieser Ausgabe.
Vertragsvorschläge gehen weiter als das BGH-Urteil
Mit dem BGH-Urteil erreichen Sie nur, dass Ihnen die zusätzlichen Personalaufwendungen erstattet werden, wenn die Voraussetzungen aus Teil 1 erfüllt sind, eine vertragliche Vereinbarung zur Höhe des Zusatzhonorars bei Bauzeitverlängerungen aber fehlt. In diesem Beitrag gehen wir deshalb einen Schritt weiter. Wir stellen Ihnen Vertragsregeln vor, mit deren Hilfe Sie eine gerechte Vereinbarung und ein auskömmliches Honorar für die unverschuldete Verlängerungszeit erzielen.
Tipps zur vertraglichen Vereinbarung im Tagesgeschäft
Immer wieder wird gefragt, wie eine solche Vereinbarung in der Auftragsanbahnungsphase am sinnvollsten realisiert werden kann. Auftraggeber würden kein Verständnis für eine Regelung aufbringen, die im Krisenfall ein Zusatzhonorar erzeugt.
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