01.03.2004 · Fachbeitrag · BGH-Urteil zur Bauhandwerkersicherung
Honorarsicherung in der Projektkrise - Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten!
| Zu wenige Planungsbüros nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten und sichern ihr Vorleistungsrisiko ab. Drei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) führen hoffentlich dazu, dass die Bauhandwerkersicherung nach § 648a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stärker in das Blickfeld der Bauplaner rückt. |
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