06.07.2009 | Bundesrat hat am 12. Juni zugestimmt
Die Neue HOAI 2009: Wichtige Neuerungen im Überblick
von Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Architekt, ö.b.u.v. SV für
Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz
Die Neue HOAI hat am 12. Juni mit dem Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Sie wird damit in Kürze in Kraft treten - und muss von Ihnen bei allen Neuverträgen berücksichtigt werden. Die Neue HOAI wird damit einen Schwerpunkt der künftigen Berichterstattung darstellen. Beginnen wollen wir mit einem kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen, die die Neue HOAI mit sich bringt.
Neuer Aufbau und Gliederung der HOAI
Die HOAI hat eine grundlegend neue Gliederung erhalten. Im ersten Teil sind die allgemeinen Regelungen zusammengefasst. Der zweite Teil enthält die Leistungsbilder der Flächenplanung. Es folgen im dritten Teil die Objektplanung. Der vierte Teil enthält die Fachplanungen (zum Beispiel Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung). Den Wortlaut und die Begründung zur Neuen HOAI finden Sie im Internet www.iww.de unter der Abruf-Nr. 091560).
Wichtig: Die völlig veraltete DIN 276/81, die nur noch für Honorarberechnungen anzuwenden war, ist nun endgültig Geschichte. Damit entfällt der Umrechnungsaufwand. Die HOAI 2009 geht auf die neue DIN 276/08 zurück. Das haben die Verfasser der HOAI 2009 zwar nicht exakt so formuliert. Es ist aber gemeint, dass die DIN 276/08 anzuwenden ist.
Beachten Sie: Die Leistungen für Thermische Bauphysik, Schallschutz, Vermessung und Bodenmechanik sind jetzt nicht mehr verbindlich geregelt. Sie sind in den unverbindlichen Teil der HOAI „abgeschoben“ worden. Die entsprechenden Leistungsbilder und Honorartabellen (www.iww.de - Abruf-Nr. 091544) haben offiziell nur noch den Status von „Honorarempfehlungen“.
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