06.07.2009 | Checkliste sorgt für Klarheit
Ausführungszeichnungen im Bereich TGA: Das muss das Ingenieurbüro leisten
von Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Architekt, ö.b.u.v. SV für
Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz
Im Zuge unserer Beitragsreihe zur Aufgabenverteilung in der Leistungsphase 5 zwischen Architekt, Fachplaner und ausführendem Unternehmen (Ausgaben 8-10/2008, 2 und 5/2009, im Online-Archiv - www.iww.de) haben uns viele Leser mitgeteilt, dass es auch im Bereich TGA häufig Probleme gebe. Während die Aufgabenverteilung bei den Berechnungen und Anlagenbeschreibungen noch eindeutig sei, gebe es um die zeichnerischen Inhalte der Ausführungsplanung der technischen Ausrüstung öfter Streit. Anlass für uns, die Aufgaben des TGA-Büros einmal darzustellen.
Die Ausgangslage
Es ist nicht zu leugnen. Manche Ingenieurbüros neigen dazu, bei den zeichnerischen Teilen der Ausführungsplanung Zurückhaltung zu üben. Ihnen wäre es am liebsten, wenn sie im Zuge der Montageplanung, die vom ausführenden Unternehmen zu erbringen ist, alle Einzelheiten firmenspezifisch durchgeplant erhalten. So werden zum Beispiel gelegentlich Lüftungstrassen in der Ausführungsplanung als Einstrichdarstellung geplant.
Davor können wir nur warnen. Eine unvollständige Ausführungsplanung provoziert nachträgliche Änderungen bei der Objektplanung des Architekten und Behinderungsanzeigen der ausführenden Montagefirmen wegen Unklarheiten in der Arbeitsverteilung. Daraus resultieren erhebliche Mehraufwendungen und Bauverzögerungen. Diese kosten das Planungsteam teures Geld.
Checkliste
Diese Verluste gilt es einzudämmen. Die folgende Checkliste macht deutlich, welche Mindest-Inhalte Bestandteil der zeichnerischen Teile Ausführungsplanung der Technischen Ausrüstung sind.
Ausführungszeichnungen im Bereich TGA
Zeichnungen aller Installationen, Anlagen, Einbauten (Übergreifend) - Koordination aller Planungsinhalte mit den weiteren beteiligten Gewerken der TGA und der Objektplanung, einschließlich Vermaßung, Höhenangaben, Querschnittangaben, Bezugsmaße zum Objekt.
- Planung der Brandabschottungen oder Abdichtungen, die im Zusammenhang mit der Technischen Ausrüstung in Übergangsbereichen zu Baukonstruktionen stehen.
- Schnittstellenabstimmung über unmittelbar angrenzende Bauteile des Objekts. Beispiel Gitterroste in Schächten: Entweder gibt das TGA-Büro dem Objektplaner, der die Gitterroste plant, die Querschnitte der Aussparungen an. Oder das TGA plant die Gitterroste selbst - in Abstimmung mit dem Objektplaner.
- Schlitz- und Durchbruchplanung mit Vermassung und Verortung, Planung zum Verschließen von Durchbrüchen (zum Beispiel in Decken mit zugelassenen Baustoffen.
- Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse.
- Maßstab der Planung bis 1:5 oder 1:1, soweit für die Ausführungsangaben notwendig.
- Angabe der detailgenauen Schnittstellen zu anderen Gewerken und Einrichtungen des Bauherrn.
- Angaben zu notwendigen Eintransport- und Montageöffnungen von TGA-Großgeräten.
- Vermaßte Darstellung von Halterungen, Befestigungskonstruktionen, verdeckte Unterkonstruktionen je mit Bezugsmaßen.
- Vermaßte Darstellung aller sichtbaren Installationen und Anlagen, Koordination mit dem Objektplaner (zum Beispiel Rückkühlwerke auf Flachdach).
Zusätzlich: Zeichnungen der Schächte - Vermaßte Anordnung der Trassen und Installationen sowie deren Befestigung in den Schächten.
- Vermaßte Planung der Einfädelungen der horizontalen Trassen von den Geschossen in die Schächte einschließlich Brandabschottungen und Abdichtungen in Schachtwänden.
- Planung der Brandschottungen innerhalb der Schächte (Beispiel: Abschottung von Kabeltrassen zu anderen Trassen.
- Vermaßte Planung von Anbauten/Einbauten in Aufzugschächten (zum Beispiel Befestigungsschienen, Lasthaken, Rauchabzüge, Fahrschienen, Montageöffnungen).
- Höhenangaben und Querschnitte (Kollisionsplanung) von Trassen, Koordination der Trassen untereinander.
- Angabe der Schnittstellen zu anderen Gewerken und Einrichtungen des Bauherrn, Angaben zu notwendigen Eintransport- und Montageöffnungen.
- Vermaßte Darstellung von Halterungen, Befestigungskonstruktionen, verdeckten Unterkonstruktionen mit Bezugsmaßen.
Zeichnungen der Technikzentralen - Anordnungsplanung der Einbauten und Anschlüsse jeweils mit Vermaßung, Platzbedarf, Angaben zu Baukonstruktionen (Gerätefundamente, etc.).
- Vermaßung der Einbauten untereinander und Bezugsmaße zum Objekt (Baukonstruktion).
- Planung der Brandabschottungen oder Abdichtungen, die im Zusammenhang mit der Technischen Ausrüstung in Übergangsbereichen zu Baukonstruktionen stehen.
- Schnittstellenabstimmung mit dem Objektplaner über unmittelbar angrenzende Bauteile des Objekts; zum Beispiel Stahlunterkonstruktionen, Abhänger, Gitterroste, Geländer auf Bühnen und an Treppen, Abdichtungen.
- Vermaßte Darstellung von Halterungen, Befestigungskonstruktionen, verdeckte Unterkonstruktionen mit Bezugsmaßen.
- Schlitz- und Durchbruchplanung, auch zum Beispiel Los- Festflanschverbindungen zum Objekt, Angaben zum Verschließen von Durchbrüchen (zum Beispiel in Decken).
- Angabe der notwendigen Eintransport- und Montageöffnungen.
- Abstimmung aller tragwerkrelevanten Konstruktionen mit dem Tragwerksplaner.
Zeichnungen der abgehängten Decken / Wandansichten / aufgeständerten Böden - Vermaßte Angaben zur Planung der Deckenspiegel, Querschnitte der Trassen im Deckenhohlraum, Höhenmaße, Öffnungsmaße für Deckenauslässe (zum Beispiel für Beleuchtung) und Größe von Revisionsöffnungen, Bezugsmaße zum Objekt.
- Wandabwicklungen des Objektplaners bzw. eigene Wandabwicklungen mit koordinierten maßlichen Angaben zur Verortung von Auslässen, Einbauten, Schaltern, Sondereinbauten einschließlich Bezugsmaße, Koordination mit den anderen Planungsgewerken (zum Beispiel Fliesenspiegel).
- Ausführungsreife Angaben zu Halterungen, Unterkonstruktionen und deren Anordnung mit Bezugsmaßen zum Objekt.
- Beratende Mitwirkung bei der Planung der Brandabschottungen oder Abdichtungen im Deckenhohlraum (zum Beispiel im Bereich von notwendigen Fluren) oder bei aufgeständerten Böden.
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Die Aufgabenverteilung in der Leistungsphase 5 zwischen Architekt, Fachplaner und ausführendem Unternehmen macht auch im Bereich TGA häufig Probleme. Während die Aufgabenverteilung bei den Berechnungen und Anlagenbeschreibungen noch eindeutig ist, gibt es um die zeichnerischen Inhalte der Ausführungsplanung der technischen Ausrüstung öfter Streit. Anlass für uns, die Aufgaben des TGA-Büros einmal darzustellen.
Quelle:
Ausgabe 07 / 2009 | Seite 18 | ID 128285