01.12.2008 | Das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz
Ab 1. Januar 2009 gelten beim Bau von
Wohn- und Betriebsgebäuden neue Regeln
Den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf in Deutschland deutlich erhöhen. Dieses Ziel verfolgt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das ab 1. Januar 2009 gilt und von jedem Architektur- oder Ingenieurbüro beachtet werden muss.
Der Hintergrund des Wärmegesetzes
Um die Umwelt zu schonen, hat der Europäische Rat am 7. März 2007 beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Diese Messlatte gilt auch für die Bundesrepublik.
Das neue EEWärmeG zielt – als Teil des Energie- und Klimapro-gramms der Bundesregierung – auf das Potenzial im Baubereich. Es hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) in Gebäuden bis zum Jahr 2020 von 6 auf 14 Prozent zu steigern.
Der Stand der Dinge
Das EEWärmeG ist am 18. August im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht worden (Teil I, Nummer 36, Seite 1658 ff); Abruf-Nr. 083101). Es tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Die Inhalte des EEWärmeG
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