01.09.2006 | Das „Kleinvieh“ wird immer wichtiger
Hohe Bedeutung für Auftragsanbahnung und wirtschaftliche Vertragsabwicklung
Die Nebenkosten zum Honorar haben erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie können das Zünglein an der Waage bei Ihrer – erfolgreichen – Beteiligung an VOF-Verfahren sein und von ihnen hängt in erklecklichem Umfang der wirtschaftliche Erfolg von Auftragsabwicklungen ab. Lesen Sie deshalb im folgenden Beitrag,
- wie Sie Nebenkosten in der Auftrags- bzw. Vertragsanbahnung strategisch einsetzen und
- was Sie beachten sollten, damit die Honorare nach § 7 HOAI ihren Teil zum wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Projekts beitragen.
Erfolg mit Null-Prozent-Nebenkosten in VOF-Verfahren
Da bei VOF-Verfahren neben den üblichen Qualitätsmerkmalen in der Regel auch die Höhe des Honorars ein Auftragskriterium ist, haben sich einige Büros darauf spezialisiert, neben dem Mindestsatz als Nebenkosten 0 Prozent anzugeben. Der Mindestsatz ist bei VOF-Verfahren nämlich die absolute Untergrenze, auch wenn einige Auftraggeber dies nicht wahrhaben wollen. Die Nebenkosten dagegen sind nicht originärer Bestandteil des Honorars. Sie sind frei vereinbar und nicht an Mindest- oder Höchstsätze gebunden.
Mit diesem Kniff landen die Architektur- und Ingenieurbüros beim Honorar immer vorn und kommen so oft in die engere Auswahl bei VOF-Verfahren.
Wirtschaftliches Nebenkosten-Risiko minimieren
Wenn Sie diese „Null-Prozent-Strategie“ übernehmen wollen, sollten Sie einige „Sicherheiten“ einbauen, um das wirtschaftliche „Nebenkosten-Risiko“ bei der Vertragsabwicklung möglichst gering zu halten. Das erreichen Sie, indem Sie folgende Vertragsregelungen in Ihren Planungsvertrag aufnehmen:
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