01.08.2005 | Datumsmäßig unbestimmte Mietverträge
Bedeutet ein Urteil des OLG Dresden das Ende der Projektentwicklung?
Für ein gewaltiges Rumoren bei Projektentwicklern sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Das OLG hat entschieden, dass die Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr auch dann zu einem Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit führt, wenn der Mietvertrag zwar schriftlich abgeschlossen, der Mietbeginn jedoch von einem zeitlich noch nicht datumsmäßig festgelegten Ereignis abhängig gemacht wird.
Unbestimmte Mietverträge nach einem Jahr kündbar
Die Brisanz des Urteils liegt darin, dass auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietverträge zum Ablauf des ersten Mietjahrs kündbar sind (§ 552 Bürgerliches Gesetzbuch). Das gilt selbst dann, wenn sich der Mieter langfristig gebunden hat (Urteil vom 10.8.2004, Az: 5 U 426/04; Abruf-Nr. 051882).
Relevanz für Projektentwickler
Fachleute, wie der Dresdner Rechtsanwalt Jörg-Peter Alfes, befürchten denn auch, dass die Entscheidung – wenn sie denn Rechtskraft erlangt – das Todesurteil für Projektentwicklungen bedeuten könnte. Offenbart sie doch so etwas wie die Achillesferse von Projektentwicklungen.
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