01.05.2002 · Fachbeitrag · Die additive Kostenermittlung
Sichern Sie sich für Planungsänderungen das angemessene Honorar
| Bei fast jeder Baumaßnahme treten Änderungen der Planung auf. Während das Thema Änderungen in der VOB auch bei Einzelheiten der Ausführung hinreichend klar geregelt ist (Abwicklung über Nachtragsangebote mit Mehr- oder Minderleistungen), gibt es im Bereich der HOAI erhebliche Unsicherheit. Die HOAI sieht für die tägliche Praxis keine ausdrücklichen Honorarregelungen zu Änderungsplanungen vor. Ausnahmen sind die Änderung der Genehmigungsunterlagen in der Leistungsphase (Lph) 4 als besondere Leistung oder die komplette Neuplanung eines Objekts. |
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