31.08.2009 | Vertragsrecht
Schadenersatz bei Baustillstand: OLG entlastet Planer
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hilft Planungsbüros, die mit Schadenersatzforderungen wegen verzögerter Bauausführung konfrontiert werden, bei der Entlastung. Das OLG hat nämlich klargestellt, dass Ansprüche gegen den Planer wegen Bauverzögerungen und daraus resultierender Mehrkosten der alleinigen Beweislast des Auftraggebers unterliegen. Somit obliegt es zunächst allein dem Auftraggeber, den Sachverhalt aufzudröseln und den kausalen Zusammenhang zwischen Planlieferterminen und tatsächlicher Bauausführung nachvollziehbar herzustellen. Die Behauptung des Auftraggebers, dass die Bauverzögerungen durch Planungsterminverzug entstanden sind, reicht nicht aus, um dem Planer die Beweislast überzustülpen.
Unser Tipp: Das OLG wies die Ansprüche gegen den Planer zurück, weil die vorgetragenen Sachverhalte schlicht nicht ergiebig genug waren. Das dürfte auch für die meisten anderen Fälle gelten, die demnächst nach den Grundsätzen des OLG entschieden werden müssen. (Urteil vom 15.5.2008, Az: 5 U 68/07) (Abruf-Nr. 091954)