01.08.2002 · Fachbeitrag · Drum prüfe
Was Ingenieure und Architekten zum Vertretungsrecht wissen müssen
| Oft genug und leider zu oft werden Planungsverträge abgeschlossen, ohne dass erkannt wird, mit wem man es eigentlich zu tun hat. Wer ist bevollmächtigt, den Bauherrn zu vertreten? Wer schuldet dem Architekten oder Ingenieur eigentlich das Honorar? Wer ist berechtigt, das Honorar einzuklagen? Rechtzeitige Klarheit vermeidet Risiken. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Formen der Organisation vor und geben Tipps zur Vermeidung von Fallstricken bei Ihrer Honorarabrechnung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig