30.10.2009 | Durchführungshinweise zu § 3 Absatz 8 HOAI
Erörterung jeder Lph mit dem Auftraggeber: Tipps zur Durchführung in Lph 5
Die HOAI 2009 enthält in § 3 Absatz 8 eine neue Pflichtleistung für alle Planbereiche. Ab sofort müssen Sie das Ergebnis jeder Leistungsphase (Lph) mit dem Auftraggeber erörtern. In der September- Ausgabe haben wir Ihnen Anregungen gegeben, wie die Abstimmung mit dem Auftraggeber in den Lph 1 und 2 gestaltet werden kann (Neuabonnenten finden den Beitrag im Online-Archiv in „myIWW“ - www.iww.de).
Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie
- die neue Leistung optimal in den normalen Planungs- und Abstimmungsprozess integrieren, um den zusätzlichen Aufwand möglichst niedrig zu halten,
- die Vorteile der neue Regeln für sich nutzen (Planungssicherheit für die eigene Planung, leichtere Durchsetzbarkeit von Planungsänderungshonoraren) und
- die Ergebnisse der Lph 5 mit dem Auftraggeber abstimmen.
Praxis-Tipps zum Umgang mit der Ergebnis-Erörterung
Es macht weder für den Auftraggeber noch für die Planungsbeteiligten Sinn, die Erörterung der Ergebnisse der Lph erst am Ende der jeweiligen Lph vorzunehmen. Zu groß ist das Risiko, dass dann die Leistung der gesamten Lph in Zweifel gezogen wird. Man stelle sich nur vor, dass am Ende der Ausführungsplanung die Erörterung der Ergebnisse zu unterschiedlichen Auffassungen führt mit der Folge, dass diese Lph nicht anerkannt wird.
Ergebnis-Erörterung am Ende der Lph birgt Risiken
Gleiches gilt für den Bauantrag. Findet die nach der HOAI geforderte Erörterung der Ergebnisse der Lph 4 erst am Ende der Lph 4 statt, stellt sich die Frage, was es hier noch zu erörtern gibt. Denn der Inhalt des Bauantrags ist im Wesentlichen in der Lph 3 zeichnerisch fertiggestellt worden.
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