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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsvertrag

    Rückgängigmachung der Lohnsteuer-Pauschalierung

    | Eine Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40a Einkommensteuergesetz kann auch bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis rückgängig gemacht werden, ohne dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ein Wechsel kann für Sie vorteilhaft sein, wenn die Erfassung des Arbeitslohns bei der Einkommensteuer-Erklärung günstiger ist als die Pauschalbesteuerung. Das ist der Fall, wenn es nur um geringe Beträge geht und der Arbeitslohn wegen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags steuerfrei ist. (Urteil vom 26.11.2003, Az: VI R 10/99; Abruf-Nr. 040205) |