01.12.2008 | Ein Plädoyer für die Architekten-GmbH
Das neue GmbH-Gesetz und seine
Auswirkungen auf Planer am Bau
von Prof. Dr. Dieter Stassen, RA und Notar, Berlin, Vertrauens-
anwalt der R+H-Stelle des Bund Deutscher Architekten BDA
Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) ist endlich über die Ziellinie gegangen. Es ist im Bundesgesetzblatt (BGBl I, Nummer 48 vom 28.10.2008, Seite 2026; Abruf-Nr. 083371) bereits veröffentlicht worden und seit dem 1. November offiziell in Kraft. Höchste Zeit deshalb, sich mit den wichtigsten Inhalten vertraut zu machen.
Ziel des Gesetzes
Das MoMiG verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:
Die wesentlichen Neuerungen
Das MoMiG bringt im Wesentlichen folgende Neuerungen:
1. Einführung der sogenannten Unternehmergesellschaft
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