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  • 01.12.2008 | Ein Plädoyer für die Architekten-GmbH

    Das neue GmbH-Gesetz und seine
    Auswirkungen auf Planer am Bau

    von Prof. Dr. Dieter Stassen, RA und Notar, Berlin, Vertrauens-
    anwalt der R+H-Stelle des Bund Deutscher Architekten BDA

    Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) ist endlich über die Ziellinie gegangen. Es ist im Bundesgesetzblatt (BGBl I, Nummer 48 vom 28.10.2008, Seite 2026; Abruf-Nr. 083371) bereits veröffentlicht worden und seit dem 1. November offiziell in Kraft. Höchste Zeit deshalb, sich mit den wichtigsten Inhalten vertraut zu machen.  

    Ziel des Gesetzes

    Das MoMiG verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:  

     

    1. Die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird erleichtert.

     

    2. Es wird eine neue „Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ (UG) eingeführt. Diese soll ein deutsches Pendant zur englischen „Limited“ sein und dieser den Rang ablaufen.

    Die wesentlichen Neuerungen

    Das MoMiG bringt im Wesentlichen folgende Neuerungen:  

     

    1. Einführung der sogenannten Unternehmergesellschaft