01.05.2005 | Einfacher als vermutet
Honorarabtretung: Ein Fall aus der Praxis
In der April-Ausgabe haben wir Sie mit den rechtlichen Voraussetzung des Instruments „Abtretung“ vertraut gemacht. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Fall aus der Praxis vor.
Die Ausgangssituation
Ein kleines Architekturbüro hatte einen Auftrag abgewickelt, bei dem sich ab der Mitte der Bauausführung zunehmend Spannungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekt ergeben hatten. Der Auftraggeber forderte ständig Planungsänderungen, zahlte aber Abschlagsrechnungen des Architekten nicht mehr. Irgendwann war das Maß voll. Das Planungsbüro suchte nach Lösungen, das Honorar mit Macht einzutreiben. Auf Grund von Liquiditätsengpässen sollte aber kein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Die Lösung
Der Inhaber des Planungsbüros sprach mit seiner Hausbank, die seit 25 Jahren seine Konten führt. Es wurde vereinbart, dass er seine Honoraransprüche aus dem Bauvorhaben an die Bank abtritt. Die Abtretung erfolgte auf einem Formblatt der Bank (Umfang eine DIN-A4-Seite) und erzeugte so fast keinen Verwaltungsaufwand.
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