04.11.2010 | EuGH-Urteil zum Unfallschutz auf Baustellen
SiGe-Plan ist auch bei genehmigungsfreien Maßnahmen erforderlich
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage, auf welchen Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) installiert werden bzw. ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) vorliegen muss, setzt neue Anforderungen an den Unfallschutz auf deutschen Baustellen. Denn der EuGH ist strenger als die deutsche Baustellenverordnung (BaustellV).
Die EuGH-Entscheidung
Der EuGH hat zwei Dinge klargestellt (Urteil vom 7.10.2010, Rs. C-224/09; Abruf-Nr. 103497):
1. Ein SiGeKo muss auf jeder Baustelle bestellt werden, auf der mehrere Unternehmen anwesend sein werden. Es kommt nicht darauf an, ob für die Arbeiten eine Baugenehmigung erforderlich oder ob die Baustelle mit besonderen Gefahren verbunden ist.
2. Die Pflicht, vor Eröffnung der Baustelle einen SiGe-Plan zu erstellen, gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeiten verrichtet werden, die mit besonderen Gefahren verbunden sind oder für die eine Vorankündigung erforderlich ist. Auf die Zahl der auf der Baustelle anwesenden Unternehmen kommt es nicht an.
Urteil hebelt deutsche BaustellV teilweise aus
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