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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Facility Management

    Vorsicht bei Rahmenverträgen

    | Im Rahmen des Facility-Managements werden in der Industrie oder bei gewerblichen Auftraggebern zunehmend so genannte Rahmenverträge abgeschlossen. Deren Inhalt: Das Architektur- oder Ingenieurbüro macht dem Auftraggeber Zugeständnisse beim Bauunterhaltungshonorar. Als Gegenleistung sichert der Auftraggeber dem Büro zu, dass es für den Fall der Realisierung der in Aussicht gestellten Baumaßnahmen den Auftrag über die erforderlichen Planungsleistungen erhält. |