01.05.2004 · Fachbeitrag · Facility Management
Vorsicht bei Rahmenverträgen
| Im Rahmen des Facility-Managements werden in der Industrie oder bei gewerblichen Auftraggebern zunehmend so genannte Rahmenverträge abgeschlossen. Deren Inhalt: Das Architektur- oder Ingenieurbüro macht dem Auftraggeber Zugeständnisse beim Bauunterhaltungshonorar. Als Gegenleistung sichert der Auftraggeber dem Büro zu, dass es für den Fall der Realisierung der in Aussicht gestellten Baumaßnahmen den Auftrag über die erforderlichen Planungsleistungen erhält. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig