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  • 01.12.2005 | Fallstricke meiden

    Öffentliche Bauvorhaben: Unterschätzen Sie die Bedeutung von Förderrichtlinien nicht

    von Dipl.-Ing und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. SV für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz

    Die Einhaltung der Förderbestimmungen bei öffentlichen Baumaßnahmen ist ein von Architekten und Ingenieuren gerne unterschätztes Thema. Wer meint, dass dies einzig eine interne Angelegenheit zwischen dem Bauherrn und seinem Fördermittelgeber sei, geht fehl. Denn meist werden die Förderrichtlinien zum Vertragsgegenstand gemacht und sind somit vom Planer verbindlich einzuhalten. Ein erhebliches Haftungsrisiko ist die Folge. Wir sagen Ihnen, wie Sie dieses Haftungsrisiko möglichst gering halten.  

    Aktueller Fall belegt Brisanz des Themas

    Welche Brisanz das Thema hat, zeigt ein aktueller Fall: Ein Architekt erhielt den Auftrag, eine Sportstätte zu planen. Die Förderrichtlinien waren der Bewilligung der Fördermittel für den Sportstättenbau beigefügt. Der Auftraggeber hatte sie zum Planungsziel gemacht. Im Plan – und im entsprechenden gebilligten Förderbescheid – enthalten war unter anderem ein Schwimmbecken mit einer Wasseroberfläche von 100 m².  

     

    Im Zuge der Planungsvertiefung wurde das Becken etwas geändert.Es erhielt eine geflieste Massivtreppe. Die Wasseroberfläche blieb gleich. Die Treppe ragte in das Becken hinein. Sie verringerte damit die Wasserfläche, die für Übungen zur Verfügung stand. Denn im Bereich der Treppenanlage entsprach die Wassertiefe an den ersten Stufen nicht mehr den Mindesttiefen (60 cm). Damit stand für Übungen im Wasser nur noch eine Wasserfläche von 92,74 m² zur Verfügung. Die restlichen 7,26 m² Wasseroberfläche wurden (unterhalb der Wasseroberfläche) von der Treppe belegt.  

     

    Massivtreppe entsprach dem Wunsch des Auftraggebers

    Die Massivtreppe war vom Auftraggeber gewünscht. Sie entsprach dem gemeinsamen Planungsziel und wurde vom Auftraggeber und vom Architekten offensichtlich nicht als förderschädlich eingestuft. Die Bezirksregierung, die erst kurz vor Inbetriebnahme von der Massivtreppe in Kenntnis gesetzt wurde, sah das anders. Sie nahm ihre Fördermittelzusage zurück, weil die realisierte Version eine erhebliche Abweichung vom Förderbescheid darstellte, der auf Basis der ursprünglich eingereichten Pläne erstellt worden war.