01.10.2002 · Fachbeitrag · Finanzgericht schließt Gesetzeslücke
Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
| Wenn Sie für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und dem Büro den betrieblichen Pkw nutzen, dürfen Sie die Aufwendungen maximal in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben absetzen (§ 4 Absatz 5 Nummer 6 Einkommensteuergesetz). |
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