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  • · Fachbeitrag · Firmenwagen

    Musterverfahren zur Firmenwagenbesteuerung vor dem BFH

    | Ermitteln Sie die zu versteuernde Privatnutzung des Firmenwagens nach der Ein-Prozent-Regelung, darf das Finanzamt nach Ansicht des FG Niedersachsen vom Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung ausgehen. Einer Kürzung der Bemessungsgrundlage um 20 Prozent, weil der Handel Rabatt gewährt oder weil ein Gebrauchtfahrzeug erworben wurde, erteilte das FG eine Absage. |

     

    PRAXISHINWEIS | Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Finanzgericht die Revision zum BFH gegen sein Urteil zugelassen (Urteil vom 14.9.2011, Az: 9 K 394/10; Abruf-Nr. 113456). Der Unternehmer hat diese Chance wahrgenommen. Das Verfahren wird beim BFH unter dem Az: VI R 51/11 geführt. Das heißt für Sie: Vermindern Sie die Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung um 20 Prozent und setzen Sie das so in der Steuererklärung an. Wenn das Finanzamt das nicht akzeptiert, legen Sie Einspruch ein und verlangen Sie unter Hinweis auf das anhängige BFH-Verfahren, dass Ihr Einspruch bis zu einer endgültigen Entscheidung des BFH ruht.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 3 | ID 29927560