01.02.2003 · Fachbeitrag · Gemischt genutztes Wohn- und Geschäftshaus
Finanzverwaltung legt Veto gegen Vorsteueraufteilung ein
| Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie teils umsatzsteuerpflichtig teils umsatzsteuerfrei vermieten, haben Sie möglicherweise bald einen Strauß mit dem Finanzamt auszufechten. Die Behörde will nämlich ein positives Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht anerkennen. Der BFH hatte vor knapp 18 Monaten entschieden, dass die Vorsteuer auch nach dem Verhältnis der umsatzsteuerpflichtigen zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen zulässig ist (Urteil vom 17.8.2001, Az: V R 1/01; Abruf-Nr. 011319). |
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