01.09.2001 · Fachbeitrag · Generalplanung
Haftet der Subplaner für seine Planungsmängel selbst?
| Dass Auftraggeber in der Praxis zunehmend auf die Arbeit von Generalplanern setzen, findet seinen Niederschlag jetzt auch vor Gericht. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ging es erstmals um die Haftungsfrage im General- / Subplanerverhältnis. Wir stellen Ihnen Sachverhalt und Entscheidung vor. |
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