03.06.2011 | Gesamtschuldnerische Haftung
Dr. Sangenstedt: „Der Architekt oder Ingenieur ist nicht immer der Dumme“
Der Planer muss bei Haftungsfällen nicht immer der Dumme sein. Das hat Professor Dr. Hans Rudolf Sangenstedt in einem fulminanten Vortrag bei den Weimarer Baurechtstagen klargestellt. Anlass für den „Wirtschaftsdienst“, bei Dr. Sangenstedt nachzufragen, was sich hinter dem Begriff „gesamtschuldnerische Haftung“ verbirgt und wie sich Planer und Objektüberwacher bei gegen sie gerichteten Haftungsvorwürfen verhalten sollten. Das Interview führte Günter Göbel, stellvertretender Chefredakteur des Wirtschaftsdienst.
Redaktion: Wenn in einem Fall die „gesamtschuldnerische Haftung“ der am Bau Beteiligten auftaucht, verbinden Architekten und Fachplaner damit immer „es trifft ja sowieso nur uns“. Stimmt diese Befindlichkeit mit der Realität überein?
Prof. Dr. Sangenstedt: Mit der Realität stimmt dies insofern überein, dass die Bauherrenschaft als Anspruchsteller bzw. Kläger erst einmal versucht, jeden in Anspruch zu nehmen, der am Bauwerk planerisch oder überwachend mitgewirkt hat.
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