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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen

    Haftungsfallen in der Leistungsphase 7 kennen und vermeiden

    | Immer wieder geraten Planer wegen rechtlicher Details in Vertragsbedingungen der Ausschreibungsunterlagen in Schwierigkeiten. Die Haftungsrisiken werden im Tagesgeschäft unterschätzt. Dass Sie Ihre Pflichten in der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) aber kennen und Ernst nehmen sollten, zeigt eine erst jetzt bekannt gewordene Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg. Das OLG hat einen Architekten in Höhe einer entgangenen Vertragsstrafe haftbar gemacht. Die Vertragsstrafenregelung, die der Architekt für seinen Auftraggeber gegenüber einem ausführenden Unternehmen ausgearbeitet hatte, war nämlich unwirksam. |