10.01.2011 | GmbH
Das dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen
Die Angemessenheit der Gesamtausstattung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein ständiger Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Weil sich eine Tabelle der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe aus dem Jahr 2001 bewährt hatte, hat die OFD diese jetzt für das Jahr 2009 fortgeschrieben und veröffentlicht (Verfügung vom 3.4.2009, Az: S 274.2/84 - St 221). Es gilt Folgendes:
Umsatz / Branche | unter 2,5 Mio. Euro | 2,5 bis 5 Mio. Euro | 5 bis 25 Mio. Euro | 25 bis 50 Mio. Euro |
Freiberufler | 159.000 bis 228.000 | 231.000 bis 272.000 | 270.000 bis 325.000 | 270.000 bis 478.000 |
Wichtig: In die Beurteilung der Angemessenheit werden alle Bestandteile einbezogen. Insbesondere sind dies das Festgehalt, zusätzliche feste Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (Tantieme, Gratifikationen), Pensionszusagen (fiktive Jahresnettoprämie) und Sachbezüge (Fahrzeugüberlassung, private Telefonnutzung). Sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Bestandteile müssen angemessen sein. Teilen sich zwei oder mehrere Gesellschafter die Geschäftsführung der GmbH, sind Abschläge gerechtfertigt.