01.03.2007 | GmbH
Neue Angaben in geschäftlichen E-Mails
Für einiges Aufsehen sorgt nach wie vor das „Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters und des Unternehmensregisters“. Gut versteckt hat der Gesetzgeber dort nämlich auch die Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails konkretisiert. Wer die neuen Vorschriften (sie gelten seit 1. Januar 2007) nicht umsetzt, dem drohen Ordnungsgelder bis 5.000 Euro und/oder teure Ausein-andersetzungen mit Abmahnvereinen.
Unser Tipp: Für die meisten von Ihnen können wir Entwarnung geben. Freiberufler sind von dem Gesetz nämlich nicht betroffen. Sie müssen Ihre E-Mail-Signaturen also nicht anpassen. Anpassen müssen nur Planungsbüros, die als GmbH oder AG firmieren.
Unser Service: Auf unserer Homepage (www.iww.de) finden Sie Mustersignaturen für die GmbH und AG. Geben Sie dazu die Nummer 070500 in das Feld Abruf-Nr. rechts oben auf der Seite ein und bestätigen Sie die Eingabe mit „Return“.