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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · GmbH

    Probezeit vor Erteilung einer Pensionszusage

    | Rund 20 Prozent aller Planungsbüros werden inzwischen in der Rechtsform der GmbH geführt. Ein Vorzug der GmbH ist, dass sie dem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer durch die Erteilung einer Pensionszusage die Möglichkeit eröffnet, über die GmbH seine Altersversorgung zu finanzieren. Die Pensionszusage wird steuerlich aber nur anerkannt, wenn vor Erteilung der Zusage eine Probezeit eingehalten wird, in der die Leistungsfähigkeit des Geschäftsführers beurteilt werden kann. Bei einer neu gegründeten GmbH darf die Zusage zudem erst erteilt werden, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung der GmbH absehbar ist. Sonst wird die Zuführung zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Die Dauer der Probezeit hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab: |